Qualitätsberichte
Als Krankenhaus sind wir gesetzlich verpflichtet in Qualitätsberichten, im Rahmen der vorbestimmten Inhalte und Strukturen, über unsere Arbeit zu informieren.
Die Qualitätsberichte sind in 3 Teile gegliedert und werden immer rückwirkend, d. h. wie vorgeschrieben mit den Daten der Vorjahre, veröffentlicht.
- A-Teil Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses
- B-Teil Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen
- C-Teil Qualitätssicherung