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im Erzgebirgskreis außerhalb der üblichen Sprechzeiten, im allgemeinen von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

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Patientenentlassung

 

Ihre Entlassung wird vom Arzt angeordnet, sobald Ihre Gesundheit soweit hergestellt ist, dass Sie nicht mehr der Behandlung im Krankenhaus bedürfen.
Nach § 39 Abs 1a SGB V hat jeder Patient, der aus dem Krankenhaus entlassen wird und dies benötigt den Anspruch auf eine Vorbereitung seiner Entlassung, durch die seine weitere Versorgung gesichert ist.
Damit soll das Behandlungsergebnis weiter verbessert oder gesichert werden.


Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.
Solche Leistungen müssen in der Regel vom behandelnden Arzt verordnet oder vom Patienten bei der Krankenkasse, Pflegekasse oder der Rentenversicherung beantragt werden.
Die verantwortlichen Mitarbeiter des Sozialdienstes der Kliniken Erlabrunn unterstützen Sie deshalb u.a. bei entsprechenden Antragsstellungen.


Ziel des Entlassungsmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthalts ein.


Die Patienten werden deshalb bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme über alle Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung durch das Krankenhaus informiert und beraten und ihr Einverständnis eingeholt. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen
Die Patienteninformation und das Dokument zur gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligung der Patienten finden Sie im Anschluss als Download.

 

Rehabilitation:

  • Wir beraten zu Rehabilitationsmaßnahmen und führen die Antragstellung durch (z.B. Orthopädische Anschlussheilbehandlung).


Häusliche Pflege:

  • Wir helfen, in Absprache mit den Ärzten und dem Pflegepersonal einzuschätzen, ob eine Versorgung zu Hause möglich ist und unter welchen Bedingungen sie realisiert werden kann.
  • Wir vermitteln Kontakte zu ambulanten Pflegediensten, die geeignet sind, die Versorgung im Bereich der Grund- und Behandlungspflege sowie der Intensivpflege nach neuesten Erkenntnissen sicherzustellen.
  • Wir vermitteln Kontakte zu Therapeuten der unterschiedlichsten Fachbereiche wie moderne Wundversorgung, Stoma- und Inkontinenzversorgung, Schmerztherapie, künstliche Ernährung und Krankengymnastik.
  • Wir sichern die Versorgung mit Pflege- und Hilfsmitteln sowie technischen Hilfsmitteln, wozu wir Ihnen Beratungen und Schulungen anbieten.


Stationäre Pflege:

  • Wir beraten Sie bezüglich einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim, einer Tagespflege, einer Kurzzeitpflege und zum Thema „betreutes Wohnen“. Hier stehen wir Ihnen bei der Organisation zur Seite.
  • Wir helfen, Maßnahmen zur Rehabilitation in Spezialkliniken oder Anschlussheilbehandlungen (AHB) einzuleiten.


Sonstige Maßnahmen und Hilfen:

  • Wir vermitteln und beantragen Leistungen bei den Sozialversicherungsträgern, etwa den Pflegekassen.
  • Wir beantragen Hilfsmittel für die Nutzung in der Häuslichkeit.
  • Wir informieren über wirtschaftliche Hilfen wie Schwerbehindertenanträge, Pflegegelder, pflegebedingte Umbauten der Wohnung.
  • Wir informieren über Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Essen auf Rädern, Hausnotruf und Hospizbetreuung.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre eventuell hinterlegten Wertgegenstände bzw. Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen und geben Sie alle vom Krankenhaus entliehenen Gegenstände (wie Schienen, Gehhilfen usw.) sowie Bücher in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück. Bitte denken Sie auch an die Begleichung Ihrer sonstigen Zahlungsverpflichtungen.

Die Formalitäten zur Entlassung erledigt das Pflegepersonal auf Ihrer Station. Sollte die Notwendigkeit für den Rücktransport in Ihre häusliche Umgebung mit dem Taxi bestehen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Stationsschwester.

Wir hoffen, dass Ihnen der Aufenthalt in unserem Krankenhaus den gewollten und gewünschten Heilungseffekt gebracht hat und wünschen Ihnen weitere Genesungsfortschritte sowie für Ihren häuslichen und beruflichen Alltag körperliche, psychische und soziale Stabilität.

Waren Sie mit uns zufrieden?
Wenn Sie es sind, sagen Sie es bitte weiter. Wenn nicht, dann sagen Sie es bitte uns.

Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungs-reformgesetzes (KHRG) am 25.03.2009 sind Patienten nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag bei stationärer Krankenhausbehandlung zu leisten. Der Zuzahlungsbetrag / Eigenbeteiligung beträgt derzeit pro Tag 10,00 € für längstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Diese Eigenbeteiligung wird von einigen Kassen nach der Entlassung direkt von Ihnen abgefordert, ohne Beteiligung des Krankenhauses. Für andere Krankenkassen sind wir verpflichtet, die Eigenbeteiligung vor Ort bis zum Entlassungstag einzuziehen. Die jeweilige Verfahrensweise Ihrer Krankenkasse wird Ihnen durch die Mitarbeiter der Patientenverwaltung mitgeteilt.

Patientenaufnahme
Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:15 Uhr

Rezeption (Haupteingang)
Montag bis Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag von 11:00 bis 17:00 Uhr

Sie können mit Bargeld oder EC-Karte zahlen.
Es  besteht auch die Möglichkeit, an dem in der Nähe des Nebeneingangs (barrierefreien Eingangs) befindlichen Geldautomaten Bargeld zu erhalten.
Für den gezahlten Betrag erhalten Sie eine Quittung, die Sie bitte sorgfältig aufbewahren und ggf. bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt entsprechend vorlegen.

 

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