Durchgangsarzt / D-Arzt
Behandlung von Verletzungen aus Arbeits- und Schulunfällen
Die Behandlung von Verletzungen, die im Rahmen von Arbeits- und Schulunfällen entstehen, wird nicht durch Krankenkassen, sondern die gesetzliche Unfallversicherung getragen. Voraussetzung dafür, dass eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Behandlung übernimmt, ist eine anerkannte Berufskrankheit oder dass ein gesetzlich Versicherter einen Unfall bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Diese Besonderheit der deutschen Sozialgesetzgebung unterscheidet sich von vielen anderen europäischen Ländern.
Zur fachgerechten medizinischen Betreuung von Arbeits- und Schulunfällen werden erfahrene Unfallchirurgen in Kliniken und Chirurgen in eigener Niederlassung als sogenannte Durchgangsärzte ernannt. Bei Notwendigkeit zur stationären Aufnahme steuert der im Krankenhaus tätige D-Arzt dann von Anbeginn die Behandlung und kann diese nach Entlassung selbst ambulant fortsetzen. Auswärtig vorbehandelte Patienten haben nach Arbeits- und Schulunfällen andererseits die Möglichkeit, die Fachkompetenz eines Krankenhausarztes heimatortnah zu nutzen. Die durchgehende stationäre und ambulante Betreuung durch einen erfahrenen Krankenhausarzt ist gegenwärtig, abgesehen von privat Versicherten, nur bei Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallkasse möglich.
Notfälle werden jederzeit von den diensthabenden Ärzten in der Notfallaufnahme behandelt. Je nach Schweregrad der Verletzung erfolgt die Weiterbehandlung dann ambulant durch den Hausarzt, D-Arzt oder die stationäre Aufnahme in die Kliniken Erlabrunn GmbH bzw. die Weiterverlegung in eine Spezialklinik.
Dipl.-Med. Klemens Scholz
Leitender Oberarzt des Funktionsbereiches Unfallchirurgie, D-Arzt
Sprechstunden in der Zentralen Ambulanz der Kliniken Erlabrunn GmbH
- Montag: 09:00 - 10:00 Uhr
- Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 10:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 10:00 Uhr
- Freitag: 13:30 - 15:00 Uhr
Anmeldung
Telefonische Terminvergabe von 08:30 bis 15:00 Uhr im D-Arzt-Sekretariat unter