Patientenentlassung
Ihre Entlassung ordnet der Arzt an, sobald Ihre Gesundheit soweit hergestellt ist, dass Sie nicht mehr der Behandlung im Krankenhaus bedürfen.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre eventuell hinterlegten Wertgegenstände bzw. Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen und geben Sie alle vom Krankenhaus entliehenen Gegenstände (wie Schienen, Gehhilfen usw.) sowie Bücher in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück. Bitte denken Sie auch an die Begleichung Ihrer sonstigen Zahlungsverpflichtungen.
Wie bereits erwähnt, lassen Sie sich die eventuell zuviel gezahlten Zuzahlungsbeträge wieder zurückerstatten. Die Formalitäten zur Entlassung erledigt das Pflegepersonal auf Ihrer Station. Sollte die Notwendigkeit für den Rücktransport in Ihre häusliche Umgebung mit dem Taxi bestehen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Stationsschwester.
Wir hoffen, dass Ihnen der Aufenthalt in unserem Krankenhaus den gewollten und gewünschten Heilungseffekt gebracht hat und wünschen Ihnen weitere Genesungsfortschritte sowie für Ihren häuslichen und beruflichen Alltag körperliche, psychische und soziale Stabilität.
Waren Sie mit uns zufrieden?
Wenn Sie es sind, sagen Sie es bitte weiter. Wenn nicht, dann sagen Sie es bitte uns.
Zuzahlung
Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) am 25.03.2009 sind die Krankenhäuser verpflichtet, den von den Patienten nach § 39 Abs. 4 SGB V zu leistenden Zuzahlungsbetrag bei stationärer Krankenhausbehandlung einzuziehen. Der Zuzahlungsbetrag / Eigenbeteiligung beträgt derzeit pro Tag 10,00 € für längstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Diese Eigenbeteiligung ist spätestens am Tag der Entlassung in der
Patientenaufnahme
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 11:00 Uhr
bzw. in Ausnahmefällen an der
Rezeption (Haupteingang)
Montag bis Freitag von 16:00 bis 19:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag von 11:00 bis 17:00 Uhr
zu entrichten.
Während der Öffnungszeiten der Patientenverwaltung können Sie mit Bargeld, EC- oder Kreditkarte, an der Rezeption nur mit Bargeld zahlen.
Es besteht auch die Möglichkeit, an dem in der Nähe des Haupteingangs befindlichen Geldautomaten Bargeld zu erhalten.
Für den gezahlten Betrag erhalten Sie eine Quittung, die Sie bitte sorgfältig aufbewahren und ggf. bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt entsprechend vorlegen.